Dichtheitsprüfung

Die EU-Verordnungen 2037/2000 und 842/2006 legen für Betreiber von Kälteanlagen ab 3 kg Kältemittelfüllmenge die Anzahl der jährlich durchzuführenden Dichtheitsprüfungen fest. Kälteanlagen mit einer abgestimmten Kältemittelfüllmenge sind die Basis für einen energetisch effizienten und dauerhaft sicheren Betrieb.

Wir führen die Dichtheitsprüfung nach EU Verordnung 842/2006 mit modernsten Leckagesuchgeräten zur Feststellung kleinster Kältemittelleckagen durch.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung nach EU Verordnung 2037/2000 und 842/2006. Zudem den Nachweis der Dichtheitsprüfung im gesetzlich vorgeschriebenen Logbuch der Kälteanlage(n). Wir kontrollieren die Alarm-Kette und erstellen und protokollieren die Betriebsdaten auf elektronischem Wege.

Vorteile

Durch die Installation einer Gaswarnanlage halbiert sich die Häufigkeit von Dichtheitskontrollen bei Anlagen über 30 kg Füllmenge. Die Intervalle für Dichtheitskontrollen hängen von der Füllmenge ab: Anlagen über 3 kg müssen alle 12 Monate geprüft werden, Anlagen über 30 kg alle 6 Monate und Anlagen über 300 kg alle 3 Monate.