Kältemittelumrüstung

Das chlorhaltige Kältemittel R22, das bisher in vielen Kälteanlagen eingesetzt wurde, darf ab 2010 nur noch als aufgearbeitetes R22 zur Instandhaltung und Wartung eingesetzt werden. Ab 2015 ist die Verwendung verboten.

Die Verfügbarkeit am Markt wird deshalb mittelfristig rapide sinken und in der Folge wird der Preis für aufgearbeitetes R22 sprunghaft ansteigen.

Wir empfehlen daher die Umrüstung auf ein Substitut zeitnah zu planen und umzusetzen.

Wir beraten Sie gerne und erstellen die für Sie und Ihre Anlage die wirtschaftlichste und kostengünstigste Lösung.